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Geänderte Anforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

geschrieben amMo, 06/13/2022 - 09:09

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird zur Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b) i. V. mit § 6a UStG) geändert (BMF, Schreiben v. 20.5.2022 - III C 3 - S 7140/19/10002 :011).
Hintergrund: Mit BMF, Schreiben v. 9.10.2020 - III C 3 - S 7140/19/10002 :007, wurde der UStAE im Hinblick auf die Änderungen im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I S. 2451) angepasst. Im Nachgang zur Veröffentlichung hat sich Anpassungsbedarf ergeben, um in der Praxis aufgekommene Zweifelsfragen zu beantworten.
Mit dem BMF-Schreiben wird Abschnitt 4.1.2 UStAE geändert.
Hinweis:
Die Grundsätze dieses Schreibens sind erstmals auf innergemeinschaftliche Lieferungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 bewirkt werden.