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Lohnsteuerabzug ab 1.7.2023

geschrieben amMo, 07/10/2023 - 07:54

Das BMF veröffentlicht den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 1.7.2023 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2).


Das BMF führt zu den Entwürfen aus:
•    Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 1.7.2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
•    Die Einfärbungen (markieren die Änderungen, außer in den Ablaufdiagrammen) werden vor Bekanntmachung der endgültigen Programmablaufpläne entfernt.
•    Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem 1.7.2023 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.