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Anhebung der Ausbildungsvergütung ab 1.8.2023 (StBKammer)

geschrieben amMo, 08/28/2023 - 08:13

Ab dem 1.8.2023 dürfen für alle Ausbildungsverhältnisse – also auch für solche, die vor dem 1.8.2023 geschlossen wurden – bestimmte Mindestvergütungssätze nicht unterschritten werden. Hierauf macht die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe aktuell aufmerksam.
Zum 1.8.2023 gelten folgende durch den Vorstand der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe festgelegten Ausbildungsvergütungsätze:
•    1. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
•    2. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
•    3. Ausbildungsjahr 1.300,00 €