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Haftung für Lohnsteuer: Wertguthaben

geschrieben amMo, 09/11/2023 - 08:05

Arbeitslohn (hier: eine Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozial-versicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintreten und bestehen lassen (Anschluss an BFH-Urteile v. 22.6.2018 - VI R 17/16, BStBl II 2019, 496 und v. 4.9.2019 - VI R 39/17, BFH/NV 2020, 85: BFH, Urteil v. 3.5.2023 - IX R 25/21; veröffentlicht am 17.8.2023).