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Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen

geschrieben amMo, 06/24/2024 - 08:39

Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz hat das BMF zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 1.6.2024 - IV C 5 - S 2347/24/10001 :001).
Das BMF geht ausführlich auf die folgenden Punkte ein:
•    Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 39 EStG
•    Aufgeschobene Besteuerung geldwerter Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)
•    Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nach französischem Recht (FCPE)
Hinweis:
Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1.1.2024 das BMF-Schreiben v. 16.11.2021.
Quelle: BMF, Schreiben v. 1.6.2024 - IV C 5 - S 2347/24/10001 :001, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)