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Dienstwagen für Minijobs (Ehegatte)

geschrieben amMo, 05/14/2018 - 07:52

Die Kosten für einen Dienstwagen sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn ein solcher dem Ehegatten im Rahmen eines Minijobs (geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) überlassen wird. Diese Entscheidung hat das FG Köln im Fall einer sog. Barlohnumwandlung in seinem am 15.03.2018 veröffentlichten Urteil vom 27.09.2017 (Az. 3 K 2547/16) getroffen. Im Urteilsfall wurde durch das Finanzamt das Arbeitsverhältnis nicht anerkannt und dementsprechend auch nicht die Kosten für den Pkw und den Lohnaufwand der Ehefrau. Das FG dagegen gab der Klage statt, denn Inhalt und Durchführung des Vertrages entsprechen dem, was fremde Dritte vereinbaren würden. (Revision beim BFH unter dem Az. X R 44/17)