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Anschaffungsnahe Gebäudeaufwendungen

geschrieben amMo, 06/04/2018 - 07:47

Das Niedersächsische Finanzgericht hat zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten entschieden, mit Urteil vom 26.09.2017 (Az. 12 K 113/16). Dabei ging es um die Aufwendungen für bauliche Maßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes. Nach gesetzlicher Regelung gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch die Kosten für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb dieser Zeit durchgeführt werden, sofern der Aufwand hierfür 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigt. Ein Sofortabzug als Werbungskosten ist in diesem Fall nicht möglich. Ferner findet eine Segmentierung der Gesamtkosten bzw. isolierte Betrachtung einzelner baulicher Maßnahmen nicht statt. So können Teilbeträge der angefallenen Gesamtkosten einer einheitlichen Maßnahme (bspw. Badsanierung) nicht herausgenommen werden und den Schönheitsreparaturen zugerechnet werden.