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Sitzverlegung ins Ausland

geschrieben amMo, 06/18/2018 - 07:44

Die Bundesregierung teilt aufgrund einer Anfrage mit, dass die Verlagerung von Firmensitzen ins Ausland nichts an der Besteuerung dieser Unternehmen in Deutschland ändert. Zu möglichen Folgen bei der Mitbestimmung können keine Angaben gemacht werden. Des Weiteren wurde auf den Koalitionsvertrag verwiesen, der die Anwendung nationaler Vorschriften bei ins Ausland verlagerten Unternehmen sichern soll. Von der EU fordert die Bundesregierung die Vorlage einer „Sitzverlegungsrichtlinie“ .