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Ermässigter Steuersatz für Hauswasseranschluss

geschrieben amMo, 06/25/2018 - 07:49

Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist nach Auffassung des BFH als Lieferung von Wasser anzusehen und damit ermäßigt zu besteuern. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Leistung nicht vom Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser auch liefert. Der ermäßigte Steuersatz mit 7 Prozent kommt damit auch in den Fällen zur Anwendung, in denen Unternehmer tätig werden, die die Anschlüsse vornehmen.