Direkt zum Inhalt
Menu

Arbeitszeitkonten für Minijobber

geschrieben amMo, 10/08/2018 - 07:50

Ein Arbeitszeitkonto kann für Minijobber genauso geführt werden, wie für klassische Arbeitnehmer. Zwingend erforderlich ist bei einem Arbeitszeitkonto, dass unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden ein immer gleich bleibender Verdienst gezahlt wird. Das Führen eines Arbeitszeitkontos muss schriftlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt werden. Der Arbeitnehmer erhält einen vertraglich vereinbarten monatlich gleichbleibenden Verdienst, dem abhängig vom Stundenlohn eine bestimmte Sollarbeitszeit zugrunde liegt. Die Jahresarbeitsstunden werden bei einem zulässigen Jahresverdienst von 5.400 EUR festgelegt. Der Einsatz des Arbeitnehmers erfolgt nun nach betrieblicher Situation. Es kann auch eine Freistellung von bis zu drei Monaten zustande kommen. Es ist darauf zu achten, dass die zulässige Gesamtstundenzahl nicht überschritten wird und dass auch der Abbau der Stunden regelmäßig erfolgt.