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Verzicht auf Steuerbefreiung

geschrieben amMo, 10/15/2018 - 07:57

Der BFH hat in seinem aktuellen Urteil entschieden, dass ein insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot besteht, wenn nachträglich auf die Steuerfreiheit verzichtet wird. Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht materiell rechtlich bereits dann, wenn die betreffenden Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird. Für die insolvenzrechtliche Begründung des Erstattungsanspruchs kommt es auf den Besitz der Rechnung nicht an. Es ist stets auf den Zeitpunkt der dem Vorsteuerabzug zugrundeliegenden Leistung abzustellen. Das gilt auch dann, wenn der Anspruch auf Vorsteuerabzug auf einem Verzicht nach § 9 UStG beruht.