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A1-Bescheinigung elektronisch

geschrieben amMo, 12/31/2018 - 12:27

Ab Januar 2019 muss die Bescheinigung A1 im elektronischen Verfahren beantragt werden. Mit der Bescheinigung können die lokalen Sozialabgaben in den EU-Mitgliedstaaten vermieden werden. Dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Die bisherige Papierbescheinigung entfällt zum Jahreswechsel ersatzlos, es darf nur noch elektronisch gearbeitet werden.