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Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen

geschrieben amDi, 06/25/2019 - 10:58

Seit dem 1.04.2019 gelten neue Mindestlöhne für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen. Der Tarifvertrag enthält erstmals eine Differenzierung der Mindestlohnentgelte: Mindestlohn 1 in Höhe von 15,72 EUR und Mindestlohn 2 in Höhe von 15,79 EUR je Zeitstunde. In drei Schritten werden die Entgelte bis zum 1.1.2022 angehoben. Bis zum Jahr 2022 soll das Mindestentgelt auf 17,17 EUR bzw., 17,80 EUR je Zeitstunde angehoben werden.