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Zweites Familienentlastungsgesetz

geschrieben amMo, 10/12/2020 - 10:10

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien wird das Kindergeld pro Kind ab dem 1.1.2021 um 15 Euro pro Monat erhöht. Ebenso erhöhen sich die steuerlichen Kinderfreibeträge von 7.812 EUR auf 8.388 Euro. Desweiteren erhöht sich der Grundfreibetrag von 9.408 Euro auf 9.696 Euro ab 2021 und auf 9.984 Euro ab 2022. Zum weiteren Abbau der Progression werden die übrigen Tarifeckwerte für die Jahre 2021 und 2022 nach rechts verschoben. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird im Einklang mit der Anhebung des Grundfreibetrages ab 2021 in gleicher Weise festgelegt. Darüberhinaus werden auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vorgenommen.