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Entschädigung bei Kita- und Schulschliessungen

geschrieben amMo, 02/15/2021 - 11:42

Eltern haben Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des infektionsschutzes Schul- und Kitaferien angeordnet oder verlängert werden. Anspruchsberechtigt sind Eltern von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und hilfsbedürftig sind. Der Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal jedoch 2.016 EUR monatlich gilt für 20 Wochen. Die Regelung wurde verlängert. Durch Einführung der neuen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Kinderkrankengeld (90 Prozent Anspruch) werden die Anwendungsfälle in 2021 jedoch reduzierter auftreten.