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Homeoffice: Rechte und Pflichten

geschrieben amMo, 03/29/2021 - 08:57

Die Corona-Pandemie ist eine Bedrohung für die Gesundheit. Das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz soll möglichst verringert werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anzubieten, soweit im Fall von Büroarbeit und vergleichbaren Tätigkeiten keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Diese Gründe hat der Arbeitgeber im Einzelfall darzulegen. Das Arbeiten zu Hause ist auch weiterhin an die Zustimmung der Arbeitgeber geknüpft. Eine abweichende Festlegung des vertraglichen Arbeitsortes bedarf einer vertraglichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitgeber das Homeoffice verweigert, obwohl Arbeiten von zuhause möglich wäre, sollten die Beschäftigten sich zunächst an den Arbeitgeber wenden. Nötigenfalls kann Kontakt mit den Arbeitsschutzbehörden aufgenommen werden. Hier muss der Arbeitgeber die Gründe darlegen, weshalb Homeoffice nicht möglich ist.