Direkt zum Inhalt
Menu

Verspätete AU-Bescheinigung

geschrieben amMo, 04/23/2018 - 15:02

Die Krankenkasse lehnte die Zahlung von Krankengeld ab, da die Bescheinigung zu spät eingegangen war. Die Arbeitnehmerin war ab 1.6. beschäftigt, erkrankte ab 10.6. und kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30.6. die AU-Bescheinigung legte sie der Krankenkasse am 1.7. vor. Das zuständige Sozialgericht stellt fest, dass der Krankengeldanspruch in der Zeit vom 10.6. bis 30.6. ruht. Die Auszahlung kann wegen der verspäteten Vorlage der Bescheinigung nicht mehr erfolgen. Die gesetzliche Meldepflicht obliegt nach Feststellung des Sozialgerichts ausschließlich dem Versicherten.