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Besteuerung von Versorgungsbezügen

geschrieben amMo, 06/18/2018 - 07:44

Mit Urteil vom 06.12.2017 (Az. 3 K 184/14) hat das FG Schleswig-Holstein entschieden, dass die Versorgungsbezüge eines Tarifbeschäftigten bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (Körperschaft des öffentlichen Rechts) nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b EStG i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert werden. Sofern das Verbot der Doppelbesteuerung beachtet wird, werden die Rentenbezüge aus einem Altersvorsorgevertrag mit der VBL, welche umlagefinanziert sind, mit dem Ertragsanteil besteuert. (Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist rechtskräftig)