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Aussetzungszinsen verfassungsgemäß?

geschrieben amMo, 07/02/2018 - 09:00

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass an der Rechtmäßigkeit der Aussetzungszinsen keine ernstlichen Zweifel bestehen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Höhe der Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent für jeden Monat. Gegen den Beschluss des Finanzgerichts ist nun Beschwerde beim BFH anhängig (Az. VIII B 15/18).