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Ersatzeinstellung während Elternzeit

geschrieben amMo, 07/02/2018 - 09:00

Der Arbeitgeber hatte im Urteilsfall bereits vor dem Mutterschutz der Mitarbeiterin eine Ersatzkraft für die geplante Zeit eingestellt, damit diese auch entsprechend eingearbeitet werden kann. Mit Beantragung der Elternzeit kündigte die Mitarbeiterin an, dass sie im zweiten Jahr wieder Teilzeit mit 25 Stunden arbeiten wolle. Der Arbeitgeber lehnte mit Hinweis auf die eingestellte Ersatzkraft die Teilzeitbeschäftigung ab. Das Arbeitsgericht Köln entschied, dass der Arbeitgeber nicht ohne weiteres einen derartigen Wunsch der Arbeitnehmerin ablehnen kann, das ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen erfolgreich möglich. Zu diesen Gründen gehört grundsätzlich nicht die Einstellung einer Ersatzkraft.