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Bustransfer zu Betriebsveranstaltung

geschrieben amMo, 07/09/2018 - 12:57

Der Bustransfer zu einer Betriebsveranstaltung führt nicht zu Arbeitslohn, so hat das FG Düsseldorf entschieden (Az. 9 K 580/17). Im Urteilsfall mussten die Arbeitnehmer selbständig zur Veranstaltung an- und abreisen, es wurde jedoch auch die Möglichkeit geboten einen Shuttle-Bus mit Abfahrt von der Hauptverwaltung des Unternehmens in Anspruch zu nehmen. Das FG kam zu der Auffassung, dass der Teil der Aufwendungen für den Bus den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung betreffen, ohne eigenen Konsumwert für die Arbeitnehmer. Demnach seien die Kosten des Busses nicht in die Berechnung der Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung einzubeziehen.