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Mitunternehmeranteil: Eigentum

geschrieben amMo, 09/03/2018 - 11:21

Dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft kann die Mitunternehmerstellung bereits vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils zuzurechnen sein. Dazu ist vorausgesetzt, dass der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Anteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann. Weiterhin muss das Mitunternehmerrisiko, sowie -initiative vollständig auf ihn übergegangen sein. (BFH Urteil, Az. IV R 15/15)