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Bewertung Waren/Dienstleistungen

geschrieben amMo, 10/15/2018 - 07:57

Der BFH bestätigt seine ständige Rechtsprechung insofern, dass die Bewertung mit den tatsächlichen Preisen unter Anwendung des Rabattfreibetrages dann möglich ist, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Vorteile gewährt, die aus dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen entstehen, die der Arbeitgeber ansonsten als eigene Waren oder Dienstleistungen anbietet. Bei der Zuwendung des Vorteils kann sich der Arbeitgeber jedoch Dritter bedienen, wenn die in seinem Auftrag und für seine Rechnung tätig sind. Dementsprechend kann auch derjenige die Ware oder Dienstleistung vertreiben, der in einem verbundenen Unternehmen nach den Vorgaben seines Auftragsgebers vertreibt.