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Beitragspflicht in der Versorgung

geschrieben amMo, 10/22/2018 - 07:42

Das Bundesverfassungsgericht teilt in einer Pressemitteilung mit, dass die Beitragspflicht in der GKV und sozialen Pflegeversicherung für Versorgungsbezüge verfassungsgerecht ist. Für die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung werden die der Rente vergleichbaren Bezüge zugrunde gelegt. Dabei sind auch Renten aus der betrieblichen Altersversorgung umfasst. Im Urteilsfall schloss der Kläger eine Direktversicherung ab, deren Prämien weitgehend aus seinem Bruttoarbeitslohn abgeführt worden sind. Er wandte sich gegen die Festsetzung der Krankenversicherungsbeiträge nach der 120-Regelung mit der Begründung, er habe die Kapitalauszahlung überwiegend durch Eigenleistung finanziert. Das Sozialgericht hat daraufhin das Verfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt. Es wurde keine Ungleichbehandlung aus einem Zusammenspiel zwischen Beitragslast, Beitragssatz und Zahlungspflicht durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt.