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SokaSiG im Baugewerbe

geschrieben amMo, 01/07/2019 - 11:34

Das am 25.05.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts verfassungsgemäß. Demnach ist dieses kein nach Art. 19 Abs. 1 GG verbotenes Einzelfallgesetz. Es stellt lediglich sicher, dass alle verbliebenen Fälle gleichbehandelt werden. Auch hat der Gesetzgeber die Grenzen beachtet, die aus dem Rechtsstaatsprinzip für echte rückwirkende Rechtsetzung folgen. Ein schützenswertes Vertrauen auf die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der verschiedenen Fassungen des VTV konnte sich nicht bilden.