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Tankgutscheine und Werbeeinnahmen

geschrieben amMo, 04/26/2021 - 10:02

In der Lohnabrechnungspraxis wird gerne mit Tankgutscheinen und Werbeeinnahmen gestaltet. Nach einer Entscheidung des BSG muss unbedingt auf die richtige Gestaltung geachtet werden. Wenn die neuen Gehaltsteile an Stelle von Bruttoarbeitslohn erzielt werden, liegt sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vor. Im Urteilsfall wurden Tankgutscheine im Rahmen der 44 EUR-Freigrenze gegen Verzicht von Bruttolohn gestaltet sowie Werbeflächen auf PKW der Belegschaft als eigenständige Mietverträge abgeschlossen. In beiden Fällen wurden bisherige Bestandteile des Arbeitsentgelts herabgesetzt, was die Sozialversicherungspflicht auslöst.