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Sozialversicherung nach Verständigung mit Finanzamt

geschrieben amMo, 05/10/2021 - 11:07

Das Sozialgericht Osnabrück hat zur Vorgehensweise entschieden, wenn in Sachen unversteuerter Lohnzahlungen eine tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt erreicht wurde. Der Inhalt der tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt kann danach der Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde gelegt werden. Im Rahmen von Ermittlungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurden Unregelmäßigkeiten bei den Aufzeichnungen im Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigen Mitarbeiter und der gezahlten Arbeitsentgelte festgestellt. Im Laufe der Verfahren kam es zur tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt, die ausdrücklich auf die abschließende Sozialversicherungsrechtliche Würdigung durch die Rentenversicherung selbst hinwies. Die sodann später von der Sozialversicherung auf Basis der Verständigung festgestellten Nachforderungsbeträge wurden von den Klägern in Frage gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.